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Aufnahmebedingungen
Prüfungsfreier Eintritt
Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten technischen oder kaufmännischen Berufsmaturität und einer abgeschlossenen Berufslehre.
Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis
Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und abgeschlossener Berufslehre in einem anderen Beruf: Eintritt nach einer Zusatzpraxis. Der Studiengangleiter legt Art und Dauer der Zusatzpraxis je nach Vorbildung fest.
Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität
Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 12 Monaten Dauer.
Weitere Eintrittsbedingungen, Aufnahmeprüfung
Bewerberinnen und Bewerber, die die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, setzen sich bitte mit dem Studiengangsekretariat info-sg.engineering(at)zhaw.ch in Verbindung.
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