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Aufnahmebedingungen
Vertiefung Allgemeine Maschinentechnik
Prüfungsfreier Eintritt
Für Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten technischen Berufsmaturität und einer abgeschlossenen Berufslehre als:
- Anlagen- und Apparatebauer/in
- Automatiker/in
- Automechaniker/in
- Büchsenmacher/in
- Elektroniker/in
- Elektroinstallateur
- Fahrzeugschlosser/in
- Gusstechnologe/in
- Heizungsmonteur/in
- Kältemonteur/in
- Konstrukteur/in
- Kunststofftechnologe/in
- Landmaschinenmechaniker/in
- Polymechaniker/in
- Werkzeugmacher
- Zweiradmechaniker
Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis
Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden mit einer anderen Berufslehre müssen eine Zusatzpraxis von 6 bis 12 Monaten in den Werkstätten und Konstruktionsbüros eines Industriebetriebes absolvieren.
Gymnasiale Maturandinnen und Maturanden
Eintritt nach einer abgeschlossen Berufspraxis von 12 Monaten. Ziele und Inhalte des obligatorischen Praktikums sind in einer Richtlinie der Studiengangleitung beschrieben.
Weitere Eintrittsbedingungen
Bewerberinnen und Bewerber, die die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, setzen sich mit dem Studiengangsekretariat info-sg.engineering(at)zhaw.ch in Verbindung.
 
Vorbereitung auf das Studium
Zur Vorbereitung auf das Fachhochschulstudium empfehlen wir Ihnen mit folgendem Buch/ folgenden Büchern zu arbeiten:
Mathematik
Physik
Kontakt
Mirjam Holenstein
Studiengangsekretariat
Tel. +41 58 934 74 14
E-Mail mirjam.holenstein(at)zhaw.ch
Praktikumsberater für Allgemeine Maschinentechnik
Dipl. Masch.-Ing. ETH
Tössfeldstrasse 13
Postfach
CH-8401 Winterthur
Tel. +41 58 934 76 34
Fax +41 58 935 76 34
E-Mail rudolf.fuchs(at)zhaw.ch





